Pflanzenschutz
Sprühgeräte / Partner
Im Bereich Pflanzenschutz bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Pflanzen effektiv und nachhaltig zu schützen. Unser Portfolio umfasst eine breite Auswahl an Sprühgeräten, biologische Pflanzenschutzmittel sowie regelmäßige Pflanzenschutz-Gerätekontrollen, um die Funktionalität und Effizienz Ihrer Geräte dauerhaft sicherzustellen.
biofa
biologischer pflanzenschutz
Zudem bieten wir Pflanzenschutzmittel der Marke Biofa an, deutscher Marktführer in Sachen biologischem Pflanzenschutz. Bei uns erhältlich sind nachfolgende Produkte. Zudem sind auch die biologisch abbaubaren Spritzenreiniger CURACleaner 12 F, 12 NF und 2 F für die Innen- und Außenreinigung bei uns erhältlich. Auf Nachfrage können wir selbstverständlich auch andere Produkte der Biofa GmbH für Sie beziehen.
Forstwirtschaft
- Foray® ES Insektizid gegen Eichenprozessionsspinner
Weinbau / Obstbau / Zierpflanzen
- Trifolio S-forte Netzmittel aus pflanzlichen Ölen und nichtionischen Tensiden. Optimiert die Wirkung von Insektiziden, Fungiziden und Pflanzenstärkungsmitteln. Wird 0,25 %-ig der Spritzbrühe zugesetzt, z.B. in Kombination mit XenTari.
- XenTari Insektizid gegen Kohlweißling, Kleiner Frostspanner & weitere Schadinsekten
Innen- und Außenreinigung
- Biologisch abbaubare Spritzenreiniger CURACleaner 12 F, 12 NF und 2 F
PFLANZENSCHUTZ-GERÄTEKONTROLLEN (TÜV)
Im Frühjahr bieten wir den Nutzern von Pflanzenschutzgeräte die Möglichkeit ihre Geräte bei uns, von geschultem Fachpersonal prüfen zu lassen. Wir verfügen über einen geeichten Prüfstand.
Vor Ort werden Teile bzw. Baugruppen wie Antrieb, Pumpe, Rührwerk, Spritzflüssigkeitsbehälter, Armaturen, Leitung System, Filterung, Düsen, Spritz- und Sprühgestänge sowie die Gebläse bei Sprühgeräten kontrolliert. Wer seine Geräte regelmäßig wartet und anfällige Teile austauscht, dürfte kein Problem haben die TÜV Plakette zu erhalten.
Um Zeit und Geld zu sparen, sollte der Kunde sein Gerät wie folgt auf die Prüfung vorbereiten:
- Spritze säubern
- Gerätefilter und Düsen ausbauen und reinigen
- Spritze Probe laufen lassen und auf Dichtheit prüfen
- Die Membranen dürfen nicht nachtropfen
- Zur TÜV-Kontrolle ist es ratsam den Tank halb mit Wasser befüllt anzuliefern.
Pflanzenschutzgeräte müssen alle 3 Jahre nach Vorgabe der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), nach § 3 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung geprüft werden.
Die Prüfpflicht ist unbedingt einzuhalten. Wer ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen entsprechende Bußgelder. Nachzuweisen ist die Kontrolle über die bekannte Plakette am Gerät beziehungsweise durch den Kontrollbogen, der bei der Überprüfung ausgehändigt wird.